Bewerbungstipps
Bei einem Jobwechsel einfach den Lebenslauf von der verstaubten Festplatte wieder nutzen? Keine gute Idee! Denn nicht nur Du entwickelst Dich im Laufe der Jahre weiter, auch das Format des Lebenslaufes unterliegt den Dynamiken unserer Gesellschaft. Was noch früher im Lebenslauf stehen sollte, ist nun nicht mehr zeitgemäß oder sogar rechtswidrig. Auf welche Angaben Du unbedingt verzichten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.
1. Persönliche Angaben sollten auch persönlich bleiben
Wenn es vor vielen Jahren noch üblich war, Angaben zu den eigenen Eltern zu machen, ist es heute nicht mehr der Fall. Den potenziellen Arbeitgeber interessiert es nicht, was Deine Eltern beruflich machen. Schließlich bewirbst Du Dich auf die Stelle, nicht Deine Eltern. Auch die Angaben zum Familienstand und zu den eigenen Kindern gehen die Personaler nichts an. Dies hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgeschlossen. Schließlich soll kein Bewerber benachteiligt werden.
Tipp: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Angabe zu den Kindern zu machen z. B. wenn Du Dich auf eine Stelle bewirbst, bei der die Erfahrung im Umgang mit Kindern wichtig ist.
2. Religionszugehörigkeit
Die Angabe zur Religionszugehörigkeit hat nichts in Deinem Lebenslauf verloren. Außerdem ist es rechtswidrig im Vorstellungsgespräch nach Deiner Religion zu fragen, dies regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Ausnahme stellen die kirchlichen Arbeitgeber dar. Diese dürfen sehr wohl sich nach Deiner Religionszugehörigkeit erkundigen.
3. Angaben zur Schullaufbahn
Wenn Du zu den Berufseinsteigern gehörst, kannst Du Deinen höchsten Schulabschluss noch erwähnen. Die Angabe der Grundschule hat jedoch im Lebenslauf nichts verloren. Schließlich gibst Du den Besuch vom Kindergarten auch nicht an. Bei mehrjähriger Berufserfahrung können die Angaben zur Schullaufbahn komplett weggelassen werden. Denn Deine berufliche Ausbildung, praktische Erfahrungen sowie die Leistungen der letzten Jahre stehen über der Schulbildung und sind für den Arbeitgeber von großer Bedeutung.
4. Deine Selbstfindungsphase
„Selbstfindungsphase“ – ein Wort, das die Personaler sehr ungerne hören. Als erwachsener Mensch solltest Du Dich schon längst gefunden haben. Bleib lieber ehrlich und gib zu, dass die lange Reise durch Neuseeland schon immer Dein Traum war. Eine Reise, die das eigene Horizont erweitert, zur Selbständigkeit beiträgt und sogar Sprachkenntnisse verbessert, kommt viel besser und authentischer an. Die Selbstfindungsphase sollte in der Pubertät bleiben.
5. Nebenjobs und Praktika
Alle Nebenjobs und Praktika im Lebenslauf erwähnen? Lieber nicht! Denn ein zu langer Lebenslauf ist ein Killer und qualifiziert Dich nicht für die ausgeschriebene Stelle. Die Personalverantwortlichen interessieren sich nur für Kompetenzen und Qualifikationen, die für die offene Stelle relevant sind.
Beispiel: Wenn Du Dich als IT-Spezialist bewirbst, interessiert es keinen, dass Du in Deiner Studienzeit im Kino Popcorn verkauft hast.
Tipp: Pass Deinen Lebenslauf immer individuell an die ausgeschriebene Stelle an. Wenn Du viele Stationen im Lebenslauf hast, erwähne nur die, die für die Position tatsächlich relevant sind und für den Arbeitgeber von Bedeutung sind. Dein Lebenslauf sollte maximal zwei Seiten erfassen und dem Personaler die Möglichkeit geben, auf einen Blick alle wichtigen Informationen über Deine Persönlichkeit zu erhalten.
6. Gehaltsangaben
Über das Geld spricht man nicht? Im Bewerbungsprozess schon. Jedoch sollte keine Gehaltsangabe im Lebenslauf stehen. Die finanziellen Aspekte und Verhandlungen sollten immer im persönlichen Gespräch geschehen.
Ausnahme: Wird in der Stellenanzeige explizit um die Mitteilung der Gehaltsvorstellung gebeten, solltest Du dies auch tun. In diesem Fall ist es jedoch empfehlenswert seine Gehaltsvorstellung im Schlusssatz des Bewerbungsschreibens anzugeben und nicht im Lebenslauf.
7. Social Media Profile
Die Angabe der Social Media Profile ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Wenn Du Social Media beruflich nutzt ( z. B. Xing und LinkedIn) und Deine Profile qualitativ hochwertige Inhalte aufweisen, kannst Du sie im Lebenslauf erwähnen. Mit schrägen Partybilder auf Instagram und Facebook verspielst Du Dir womöglich alle Chancen auf eine Zusage.
8. Gründe für den Jobwechsel
Die Aufgabe des Lebenslaufes ist es dem potentiellen Arbeitgeber Deine Berufserfahrung und Qualifikationen auf einen Blick zu zeigen. Warum Du Dich bei dem Unternehmen bewirbst und welche Gründe Dich zum Jobwechsel motivieren, haben nichts Im Lebenslauf zu suchen. Dies ist ein klarer Fall für das Anschreiben oder ein Motivationsschreiben.
9. Hobbys
Das Basteln und Lesen gehören ganz klar in die Freizeit und haben mit dem Berufsalltag nichts zu tun. Sicherlich werden die Personalverantwortlichen nicht zu Dir nach Hause kommen und prüfen wie toll Du basteln kannst oder wie viele Bücher Du im Bücherschrank stehen hast. Im Allgemeinen kann man sagen, dass alle Angaben im Lebenslauf nachweisbar sein müssen.
Tipp: Wenn Du in Deiner Freizeit als Trainer engagiert bist, im Fußballverein spielst oder außergewöhnliche Leistungen im Sport oder Kunst erzielt hast, können diese im Lebenslauf erwähnt und ggf. nachgewiesen werden. Denn sie heben, auch für den Job, wichtige Eigenschaften wie Teamgeist und Ausdauer hervor.
10. Politische Richtung
Auch politisches Engagement hat nichts im Lebenslauf zu suchen. Denn politische Richtung kann Vieles über eine Person aussagen und im schlimmsten Fall zur Diskriminierung führen. Erwähne dies nur dann, wenn Deine Parteizugehörigkeit von Vorteil sein könnte, sonst schadest Du Dir selbst.
Es lohnt sich immer wieder seinem Lebenslauf eine Schönheits-OP zu verpassen. Informiere Dich regelmäßig über die Trends sowie Änderungen in Hinsicht auf die Bewerbungsunterlagen.
Vergiss nicht: Personaler beurteilen oft innerhalb weniger Minuten die Eignung des Kandidaten. Damit der erste Eindruck, nicht der letzte wird, sollte Dein Lebenslauf perfekt sein.
Quelle: Arbeits-ABC Redaktion